Leistung

Technische Sicht- und Funktionskontrollen

Technische Kontrollen im Hausmeisterdienst sind Sicht- und Funktionskontrollen: Wir schauen regelmäßig hin, erkennen Auffälligkeiten früh und melden sie schriftlich. Wartung, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und zulassungspflichtige Facharbeiten gehören ausdrücklich nicht dazu — dafür gibt es Fachbetriebe und Sachverständige.

Sichtkontrolle in einem aufgeräumten Technik- und Hausanschlussraum

Direkt von Hausmeisterservice Koschny — keine Vermittlung, keine Provision.

Was wir übernehmen

  • Sichtkontrolle von Heizungs- und Technikräumen auf erkennbare Auffälligkeiten
  • Sichtkontrolle von Rauchwarnmeldern im zulässigen Rahmen, ohne Prüfleistung
  • Kontrolle der Beleuchtung in Treppenhaus, Keller, Hof und Zuwegen
  • Funktionskontrolle von Haus- und Kellertüren, Türschließern und Schließanlagen
  • Sichtkontrolle von Lüftungsgittern und Zuluftöffnungen auf Verschmutzung und Blockade
  • Sichtkontrolle von Aufzügen auf sichtbare Mängel und Meldung an die Wartungsfirma
  • schriftliche Mängelmeldung mit Ort, Datum und kurzer Beschreibung

Wie die Leistung organisiert wird

  • Kontrollpunkte werden je Objekt als Liste festgelegt und im Turnus abgearbeitet
  • Auffälligkeiten gehen als Mängelmeldung an die Verwaltung, dringende Fälle sofort
  • auf Wunsch mit Fotodokumentation zur Nachvollziehbarkeit
  • Terminzugang für Wartungs- und Prüffirmen kann nach Vereinbarung koordiniert werden

Was nicht dazugehört

  • Wartung von Heizungs-, Aufzugs- oder Lüftungsanlagen
  • gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Prüfprotokolle
  • Prüfung, Funktionsprüfung oder Austausch von Rauchwarnmeldern als Prüfleistung
  • Brandschutzprüfung, Sachverständigen- oder Gutachterleistungen
  • Eingriffe in Elektro-, Gas-, Heizungs- oder Sanitäranlagen

Für welche Objekte sinnvoll

  • Mehrfamilienhäuser mit eigenem Technik- und Hausanschlussraum
  • Wohnanlagen mit Aufzug und Schließanlage
  • WEGs, die Auffälligkeiten früh und dokumentiert gemeldet bekommen möchten
  • Bestandshalter mit mehreren Objekten und zentraler Mängelbearbeitung

Der konkrete Umfang, der Turnus und die Zuständigkeiten werden vor Beginn schriftlich im Leistungsverzeichnis festgehalten. Zulassungspflichtige Facharbeiten führen wir nicht aus — wir melden und koordinieren sie.

Ablauf und Dokumentation

Von der Objektanfrage bis zum laufenden Nachweis — in nachvollziehbaren Schritten.

  1. Schritt 1

    Objektanfrage mit Eckdaten und gewünschten Leistungsbereichen

  2. Schritt 2

    Objektbegehung und Abstimmung des Leistungsumfangs mit Verwaltung, Beirat oder Eigentümer

  3. Schritt 3

    schriftliches Leistungsverzeichnis mit Turnus, Zuständigkeiten und Ansprechpartnern

  4. Schritt 4

    Einrichtung von Schlüsselübergabe, Meldeweg und Erreichbarkeit

  5. Schritt 5

    laufende Ausführung nach vereinbartem Turnus

  6. Schritt 6

    Tätigkeitsnachweise und Mängelmeldungen nach Vereinbarung, bei Bedarf mit Fotodokumentation

Häufige Fragen

Ersetzt die Sichtkontrolle die vorgeschriebene Wartung?

Nein. Eine Sichtkontrolle ist kein Ersatz für Wartungsverträge oder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Sie sorgt dafür, dass Auffälligkeiten zwischen den Prüfterminen früh auffallen.

Was passiert bei einem erkannten Mangel?

Wir dokumentieren den Mangel mit Ort, Datum und kurzer Beschreibung und melden ihn der Verwaltung. Bei Gefahr im Verzug informieren wir umgehend telefonisch.

Prüfen Sie Rauchwarnmelder?

Nein. Wir beschränken uns auf die zulässige Sichtkontrolle im Gemeinschaftsbereich und melden Auffälligkeiten. Die vorgeschriebene Prüfung übernimmt der beauftragte Fachdienstleister.

Koordinieren Sie Fachfirmen?

Nach Vereinbarung: Zugang, Terminabstimmung und Rückmeldung an die Verwaltung. Die Beauftragung selbst bleibt bei Eigentümer oder Verwaltung.

Angebot für laufende Objektbetreuung

Senden Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Wir stimmen eine Begehung ab und erstellen ein Leistungsverzeichnis mit Turnus, Zuständigkeiten und Meldewegen.