Zielgruppe

Hausmeisterdienst für Wohnungseigentümergemeinschaften

In der WEG geht es um Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Hof, Keller, Müllplatz, Grünflächen und technische Gemeinschaftsanlagen. Wir betreuen genau diese Bereiche nach dem, was Verwaltervertrag, Beschlusslage und Leistungsverzeichnis vorgeben — nachvollziehbar für Verwaltung, Beirat und Eigentümer.

Gepflegter Eingangsbereich mit Briefkastenanlage im Gemeinschaftseigentum

Direkt von Hausmeisterservice Koschny — keine Vermittlung, keine Provision.

Gemeinschaftseigentum im Blick

Treppenhaus, Eingänge, Hof, Kellergänge, Müllstandplatz und Außenanlagen werden regelmäßig kontrolliert und nach festem Turnus gepflegt.

Regelmäßige Kontrollgänge

Wiederkehrende Rundgänge decken Schäden, Verschmutzungen, blockierte Fluchtwege und Auffälligkeiten an Technik früh auf.

Leistungen nach Beschluss und Vertrag

Der Umfang folgt dem, was die Gemeinschaft beschlossen und die Verwaltung beauftragt hat. Zusätzliche Wünsche werden vorher abgestimmt, nicht stillschweigend berechnet.

Transparente Kommunikation

Meldungen laufen über einen definierten Weg an die Verwaltung. Auf Wunsch mit Tätigkeitsnachweis, der sich in der Eigentümerversammlung vorlegen lässt.

Vertretungsregelung

Bei Urlaub und Krankheit bleibt die Betreuung bestehen, soweit vertraglich vereinbart — kein Ausfall über Wochen.

Direkter Ansprechpartner

Sie sprechen mit dem Betrieb, der auch arbeitet. Keine Plattform, keine wechselnden Subunternehmen.

Typische Objekte

  • WEG-Wohnanlagen mit mehreren Aufgängen
  • kleinere Eigentümergemeinschaften im Altbau
  • Anlagen mit gemeinschaftlichem Hof, Fahrradkeller und Waschküche
  • Objekte mit Grünflächen im Gemeinschaftseigentum

Klare Abgrenzung

  • keine Rechts-, Beschluss- oder Verwaltungsberatung
  • keine Leistungen im Sondereigentum ohne gesonderte Beauftragung
  • keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen oder Wartungen
  • keine zulassungspflichtigen Facharbeiten — diese werden gemeldet und koordiniert

Häufige Fragen

Arbeiten Sie auch ohne externe Hausverwaltung?

Ja. Bei selbstverwalteten Gemeinschaften wird ein benannter Ansprechpartner — häufig aus dem Beirat — als Meldeadresse festgelegt.

Wer entscheidet über zusätzliche Leistungen?

Die Gemeinschaft beziehungsweise die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse. Wir schlagen vor und dokumentieren, beauftragen uns aber nicht selbst.

Beraten Sie zur Beschlussfassung?

Nein. Wir beschreiben sachlich, was wir leisten können und in welchem Turnus. Rechtliche Bewertung und Beschlussformulierung gehören zur Verwaltung beziehungsweise zur Rechtsberatung.

Objekt prüfen lassen

Eckdaten senden, Begehung abstimmen, Leistungsverzeichnis erhalten — ohne Vermittlung, direkt mit dem ausführenden Betrieb.